AM – Führerschein


  • Führerschein AM (nur Moped)
  • Führerschein AM (nur Microcar / Quad)
  • Führerschein AM für Mopeds und Microcar / Quad
  • Ausbildungsbeginn (Einwilligung Erziehungsberechtigter): frühestens 14 Jahre und 10 Monate
  • Ausbildungsbeginn (ohne Einwilligung des Erziehungsberechtigten): frühestens 15 Jahre und 6 Monate
  • Erhalt des Führerscheins: ab dem 15. (bzw. 16.) Geburtstag
  • Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr gilt eine Alkoholgrenze von maximal 0,1 Promille
  • Ab dem vollendeten 20. Lebensjahr gilt ein Blutalkoholwert von unter 0,5 Promille
  • für die Anmeldung: amtlicher Lichtbildausweis und Foto
  • unter 16 Jahre: Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten
  • ab dem 20. Geburtstag: ärztliches Gutachten
  • einspurige Motorfahrräder (Mofas)
  • bis 45 km/h Bauartgeschwindigkeit
  • bis 50 cm³ Hubraum
  • Kursteil mit 6 Unterrichteinheiten
  • 6 Unterrichtseinheiten auf dem Übungsparkplatz
  • 2 Unterrichtseinheiten auf der Straße
  • Theorieprüfung
  • Quads und Microcars (= drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge)
  • bis 45 km/h Bauartgeschwindigkeit
  • bis 50 cm³ Hubraum bei Benzinmotoren
  • mit einer Motorleistung von max. 4kW bei Dieselmotoren
  • Kursteil mit 6 Unterrichteinheiten
  • 6 Unterrichtseinheiten auf dem Übungsparkplatz
  • 2 Unterrichtseinheiten auf der Straße
  • Theorieprüfung
  • einspurige Motorfahrräder (Mofas)
  • bis 45 km/h Bauartgeschwindigkeit
  • bis 50 cm³ Hubraum
  • Quads und Microcars (= drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge)
  • bis 45 km/h Bauartgeschwindigkeit
  • bis 50 cm³ Hubraum bei Benzinmotoren
  • mit einer Motorleistung von max. 4kW bei Dieselmotoren
  • Kursteil mit 6 Unterrichteinheiten
  • jeweils 6 Unterrichtseinheiten auf dem Übungsparkplatz mit dem Moped und dem Quad / Microcar
  • 2 Unterrichtseinheiten auf der Straße mit dem Moped
  • Theorieprüfung