F – Führerschein
Allgemein
Mindestalter
- Ausbildungsbeginn: 15 1/2 Jahre
- Erhalt des Führerscheins:
- 16 Jahren für Traktoren und landwirtschaftliche Fahrzeuge
- 18 Jahre für sämtliche Fahrzeuge der Klasse F
Berechtigungen
- Zugmaschinen bis 50 km/h und alle Anhänger
- Motorkarren bis 50 km/h und alle Anhänger
- selbst fahrende Arbeitsmaschinen bis 50 km/h und Anhänger bis 3,5 t hzGG
- landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen bis 50 km/h und alle Anhänger
- Transportkarren bis 50 km/h
- Sonderkraftfahrzeugen und Anhänger bis 3,5 t hzGg sowie Einachszugmaschinen
Alkoholbestimmungen
- Alkoholgrenze von unter 0,5 Promille
Gültigkeit im Ausland
- Führerschein der Klasse F gilt grundsätzlich nur in Österreich und in Ländern, die diese österreichische Lenkberechtigung ausdrücklich anerkannt haben
Anforderungen für die Anmeldung
- für die Anmeldung: amtlicher Lichtbildausweis
- bis zur Theorieprüfung: ärztliche Untersuchung und ein Foto
- bis zur praktischen Prüfung: Erste-Hilfe-Kurs
Theorieausbildung
- Kursteil mit 20 Unterrichteinheiten für das Grundwissen
- Kursteil mit 4 Unterrichteinheiten für den F-Führerschein Stoff
Praktische Ausbildung
- 4 Unterrichtseinheiten auf dem Übungsparkplatz und im Straßenverkehr
Prüfungen
- Theorieprüfung
- Praktische Prüfung