A – Führerschein
Allgemein
Arten
- A1
- A2
- A
Alkoholbestimmungen
- Bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gilt eine Alkoholgrenze von maximal 0,1 Promille
- Ab dem vollendeten 21. Lebensjahr gilt ein Blutalkoholwert von unter 0,5 Promille
Anforderungen für die Anmeldung
- für die Anmeldung: amtlicher Lichtbildausweis
- für Theorieprüfung: ärztliche Untersuchung und Foto
- bis zur Praxisprüfung: Erste Hilfe Kurs
Ausbildung
Theorieausbildung
- Kursteil mit 20 Unterrichteinheiten für Grundwissen (Abkürzung: GW)
- Kursteil mit 6 Unterrichtseinheiten für den A-Führerschein
Praktische Ausbildung
- 14 Unterrichtseinheiten auf dem Übungsparkplatz und im Straßenverkehr (davon mindestens 10 im Straßenverkehr)
- Fahrschüler und Fahrschülerinnen, die das 39. Lebensjahr erreicht haben brauchen 16 Unterrichtseinheiten
- bei 2. jährigen ununterbrochenen Besitzes des B-Führerscheins mit dem Code 111 können sich 6 Ausbildungsstunden angerechnet werden lassen
Prüfungen
- Theorieprüfung
- Praktische Prüfung
Ausbildungsphase nach Erhalt des Führerscheins
- eintägiges Fahrsicherheitstraining mit einem verkehrspsychologischen Gruppengesprächs; Zeitraum: 2 bis 12 Monate nach Erhalt des Führerscheins
- Perfektionsfahrt; Zeitraum 4 bis 14 Monate nach Erhalt des Führerscheins
Führerschein A1
Mindestalter
- Ausbildungsbeginn: frühestens mit 15 Jahre und 6 Monate
- Erhalt des Führerscheins: frühestens mit 16 Jahre
Berechtigungen
- Motorräder mit und ohne Beiwagen mit maximal 125 ccm Hubraum und 11 kW sowie maximal 0,1 kW/kg Eigengewicht
- dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
Führerschein A2
Mindestalter
- Ausbildungsbeginn: frühestens mit 17 Jahre und 6 Monate
- Ausnahme bei gleichzeitiger L17-Ausbildung, dann schon mit 16 Jahren
- Erhalt des Führerscheins: frühestens mit 18 Jahre
Berechtigungen
- Motorräder mit und ohne Beiwagen mit maximal 35 kW sowie 0,2 kW/kg Eigengewicht
- Motorrad darf nicht von einem Motorrad mit mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sein
- dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
Führerschein A
Mindestalter
- Erhalt des Führerscheins: frühestens mit 20 Jahren bei Stufenzugang (nach 2 Jahre Vorbesitz A2)
- Erhalt des Führerscheins: mit 24 Jahren bei Direkteinstieg (Ausbildungsbeginn frühestens 6 Monate vorher)
Berechtigungen
- Motorräder mit und ohne Beiwagen
- ohne Leistungsbeschränkung
- dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW