Allgemein
Arten
- Führerschein AM (nur Moped)
- Führerschein AM (nur Microcar / Quad)
- Führerschein AM für Mopeds und Microcar / Quad
Mindestalter
- Ausbildungsbeginn (Einwilligung Erziehungsberechtigter): frühestens 14 Jahre und 10 Monate
- Ausbildungsbeginn (ohne Einwilligung des Erziehungsberechtigten): frühestens 15 Jahre und 6 Monate
- Erhalt des Führerscheins: ab dem 15. (bzw. 16.) Geburtstag
Alkoholbestimmungen
- Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr gilt eine Alkoholgrenze von maximal 0,1 Promille
- Ab dem vollendeten 20. Lebensjahr gilt ein Blutalkoholwert von unter 0,5 Promille
Anforderungen für die Anmeldung
- für die Anmeldung: amtlicher Lichtbildausweis und Foto
- unter 16 Jahre: Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten
- ab dem 20. Geburtstag: ärztliches Gutachten
Führerschein AM (nur Moped)
Berechtigungen – Führerschein AM mit dem Code 79.01
Theorieausbildung
Praktische Ausbildung
Prüfungen
Führerschein AM (nur Microcar / Quad)
Berechtigungen – Führerschein AM mit dem Code 79.02
- Quads und Microcars (= drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge)
- bis 45 km/h Bauartgeschwindigkeit
- bis 50 cm³ Hubraum bei Benzinmotoren
- mit einer Motorleistung von max. 4kW bei Dieselmotoren
Theorieausbildung
Praktische Ausbildung
Prüfungen
Führerschein AM für Mopeds und Microcar / Quad
Berechtigungen – Führerschein AM
- Quads und Microcars (= drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge)
- bis 45 km/h Bauartgeschwindigkeit
- bis 50 cm³ Hubraum bei Benzinmotoren
- mit einer Motorleistung von max. 4kW bei Dieselmotoren
Theorieausbildung
Praktische Ausbildung
- jeweils 6 Unterrichtseinheiten auf dem Übungsparkplatz mit dem Moped und dem Quad / Microcar
- 2 Unterrichtseinheiten auf der Straße mit dem Moped
Prüfungen