B – Führerschein
Allgemein
Arten
- Führerschein B mit L17 (vorgezogene Ausbildung)
- Führerschein B mit L Übungsfahrten
- Führerschein B
Berechtigungen
Lenken eines Kraftwagen (PKW, Kombi, Klein-LKW) mit höchstens:
- 8 Plätzen für die beförderten Personen
- 3,5 Tonnen als das höchste zulässige Gewicht
Alkoholbestimmungen
- Bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gilt eine Alkoholgrenze von maximal 0,1 Promille
- Ab dem vollendeten 21. Lebensjahr gilt ein Blutalkoholwert von unter 0,5 Promille
Anforderungen für die Anmeldung
Anforderungen an die Führerschüler und Fahrschülerinnen:
- amtlicher Lichtbildausweis
- ärztliche Untersuchung
- ein Portraitfoto für die Theorieprüfung
- Erste-Hilfe-Kurs
Anforderungen an die Begleiter (nur bei der Ausbildung mit Begleitungsfahrten):
- höchstens 2 Begleitpersonen können angemeldet werden
- Näheverhältnis zum Fahrschüler oder Fahrschülerin
- Besitz eines B-Führerscheins seit mindestens 7 Jahren
- dürfen keine schweren Verkehrsdelikte begangen haben
- Teilnahme an einer theoretischen Einweisung
Führerschein B mit L17 (vorgezogene Ausbildung)
Mindestalter
- Ausbildungsbeginn: 15 1/2 Jahre
- Erhalt des Führerscheins: 17 Jahre
Theorieausbildung
- Kursteil mit 20 Unterrichteinheiten für Grundwissen (Abkürzung: GW)
- Kursteil mit 12 Unterrichtseinheiten für den B-Führerschein Stoff
Praktische Ausbildung
- 12 Unterrichtseinheiten auf dem Übungsparkplatz und im Straßenverkehr
- 3 Phase der begleitenden Ausbildungsfahrt mit jeweils 1.000 Kilometern
- nach den ersten 1.000 Kilometern und den ersten 2.000 Kilometern eine begleitende Schulung
- mit dem Erreichen der 3.000 Kilometern wird eine Perfektionsschulung mit 3 Unterrichtseinheiten absolviert
Prüfungen
- Theorieprüfungen:
- 1x Grundwissen
- 1x B-Führerschein Stoff
- Praktische Prüfung
Ausbildungsphase nach Erhalt des Führerscheins
- eintägiges Fahrsicherheitstraining mit einem verkehrspsychologischen Gruppengesprächs; Zeitraum: 3 bis 9 Monate nach Erhalt des Führerscheins
- Perfektionsfahrt für die Führerscheinklasse B; Zeitraum 6 bis 12 Monate nach Erhalt des Führerscheins
Führerschein B mit L Übungsfahrten
Mindestalter
- Ausbildungsbeginn: 17 1/2 Jahre
- Erhalt des Führerscheins: 18 Jahre
Theorieausbildung
- Kursteil mit 20 Unterrichteinheiten für Grundwissen (Abkürzung: GW)
- Kursteil mit 12 Unterrichtseinheiten für den B-Führerschein Stoff
- wenn jemand bereits einen A1 oder F – Führerschein besitzt, müssen nur 8 Unterrichtseinheiten für das B-Modul absolviert werden
Praktische Ausbildung
- 6 Unterrichteinheiten auf dem Übungsparkplatz und im Straßenverkehr
- Phase der begleitenden Ausbildungsfahrt mit 1.000 Kilometern
- anschließend 5 Unterrichtseinheiten von Perfektionsfahrten (mit Sonderfahrten und Prüfungsvorbereitung)
Prüfungen
- Theorieprüfungen:
- 1x Grundwissen
- 1x B-Führerschein Stoff
- Praktische Prüfung
Ausbildung nach Erhalt des Führerscheins
- Erste Perfektionsfahrt; Zeitraum: 2 bis 4 Monate nach Erhalt des Führerscheins
- eintägiges Fahrsicherheitstraining mit einem verkehrspsychologischen Gruppengesprächs; Zeitraum: 3 bis 9 Monate nach Erhalt des Führerscheins
- Zweite Perfektionsfahrt für die Führerscheinklasse B; Zeitraum 6 bis 12 Monate nach Erhalt des Führerscheins
Führerschein B
Mindestalter
- Ausbildungsbeginn: 17 1/2 Jahre
- Erhalt des Führerscheins: 18 Jahre
Theorieausbildung
- Kursteil mit 20 Unterrichteinheiten für Grundwissen (Abkürzung: GW)
- Kursteil mit 12 Unterrichtseinheiten für den B-Führerschein Stoff
Praktische Ausbildung
- 18 Unterrichteinheiten auf dem Übungsparkplatz und im Straßenverkehr
Prüfungen
- Theorieprüfungen:
- 1x Grundwissen
- 1x B-Führerschein Stoff
- Praktische Prüfung
Ausbildungsphase nach Erhalt des Führerscheins
- Erste Perfektionsfahrt; Zeitraum: 2 bis 4 Monate nach Erhalt des Führerscheins
- eintägiges Fahrsicherheitstraining mit einem verkehrspsychologischen Gruppengesprächs; Zeitraum: 3 bis 9 Monate nach Erhalt des Führerscheins
- Zweite Perfektionsfahrt für die Führerscheinklasse B; Zeitraum 6 bis 12 Monate nach Erhalt des Führerscheins