Allgemein
Voraussetzung
Mindestalter
- Ausbildungsbeginn: 17 1/2 Jahre (bis zum 21. Geburtstag beschränkt auf den C1 (LKW bis 7,5 t) und danach eine automatische Erweiterung)
- Erhalt des Führerscheins: 18 Jahre
Berechtigungen
- Führerschein C: Kraftwagen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (keine Autobusse)
- Sonderfahrzeuge
- Führerschein C1: Kraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg (keine Autobusse)
Befristungen
- auf fünf Jahre (bis zum 60. Lebensjahr)
- auf zwei Jahre (ab dem 60. Lebensjahr)
- zur Verlängerung ist eine ärztliche Untersuchung zu absolvieren
Berufskraftfahrer-Grundqualifikation („C95“)
- notwendig, wenn mit einem LKW über 3,5 t höchstem zulässigem Gesamtgewicht gewerblich Güter befördert werden
- Erhalt nachdem eine zusätzliche behördliche Prüfung absolviert worden ist
Alkoholbestimmungen
- Alkoholgrenze von 0,1 Promille
Anforderungen für die Anmeldung
Theorieausbildung
Praktische Ausbildung
Prüfungen