C – Führerschein


  • Besitz des B-Führerscheines
  • Ausbildungsbeginn: 17 1/2 Jahre (bis zum 21. Geburtstag beschränkt auf den C1 (LKW bis 7,5 t) und danach eine automatische Erweiterung)
  • Erhalt des Führerscheins: 18 Jahre
  • Führerschein C: Kraftwagen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (keine Autobusse)
  • Sonderfahrzeuge
  • Führerschein C1: Kraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg (keine Autobusse)
  • auf fünf Jahre (bis zum 60. Lebensjahr)
  • auf zwei Jahre (ab dem 60. Lebensjahr)
  • zur Verlängerung ist eine ärztliche Untersuchung zu absolvieren
  • notwendig, wenn mit einem LKW über 3,5 t höchstem zulässigem Gesamtgewicht gewerblich Güter befördert werden
  • Erhalt nachdem eine zusätzliche behördliche Prüfung absolviert worden ist
  • Alkoholgrenze von 0,1 Promille
  • für die Anmeldung: Führerschein
  • bis zur Theorieprüfung: ärztliche Untersuchung
  • Kursteil mit 10 Unterrichteinheiten für den C-Führerschein Stoff
  • 8 Unterrichtseinheiten auf dem Übungsparkplatz und im Straßenverkehr
  • Theorieprüfung
  • Praktische Prüfung