D – Führerschein
Allgemein
Voraussetzung
- Besitz des B-Führerscheines
Mindestalter
- Führerschein D:
- Ausbildungsbeginn: frühestens mit 23 ½ Jahren
- Erhalt des Führerscheins: 24 Jahre
- Führerschein D1 (Absolvierung einer zusätzlichen Prüfung (Fahrerqualifizierungsnachweis)):
- Ausbildungsbeginn: frühestens 20 ½ Jahre
- Erhalt des Führerscheins: 21 Jahre
Berechtigungen
- Führerschein D: Kraftwagen mit mehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz
- Sonderfahrzeuge
- Führerschein D1: Kraftwagen mit mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatzmehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und höchster Gesamtlänge von 8 Metern
Befristungen
- auf fünf Jahre (bis zum 60. Lebensjahr)
- auf zwei Jahre (ab dem 60. Lebensjahr)
- zur Verlängerung ist eine ärztliche Untersuchung zu absolvieren
Berufskraftfahrer-Grundqualifikation („D95“)
- notwendig, wenn mit einem Autobus gewerblich Personen befördert werden
- Erhalt nachdem eine zusätzliche behördliche Prüfung absolviert worden ist
Alkoholbestimmungen
- Alkoholgrenze von 0,1 Promille
Anforderungen für die Anmeldung
- für die Anmeldung: Führerschein und amtlicher Lichtbildausweis
- bis zur Theorieprüfung: ärztliche Untersuchung und verkehrspsychologisches Screening
- bis zur praktischen Prüfung: 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs
Theorieausbildung
- Kursteil mit 12 (bzw. 4 bei absolvierten C-Führerschein) Unterrichteinheiten für den D-Führerschein Stoff
Praktische Ausbildung
- 8 (bzw. 4 bei absolvierten C-Führerschein) Unterrichtseinheiten auf dem Übungsparkplatz und im Straßenverkehr
Prüfungen
- Theorieprüfung
- Praktische Prüfung