D – Führerschein


  • Besitz des B-Führerscheines
  • Führerschein D:
    • Ausbildungsbeginn: frühestens mit 23 ½ Jahren
    • Erhalt des Führerscheins: 24 Jahre
  • Führerschein D1 (Absolvierung einer zusätzlichen Prüfung (Fahrerqualifizierungsnachweis)):
    • Ausbildungsbeginn: frühestens 20 ½ Jahre
    • Erhalt des Führerscheins: 21 Jahre
  • Führerschein D: Kraftwagen mit mehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz
  • Sonderfahrzeuge
  • Führerschein D1: Kraftwagen mit mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatzmehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und höchster Gesamtlänge von 8 Metern
  • auf fünf Jahre (bis zum 60. Lebensjahr)
  • auf zwei Jahre (ab dem 60. Lebensjahr)
  • zur Verlängerung ist eine ärztliche Untersuchung zu absolvieren
  • notwendig, wenn mit einem Autobus gewerblich Personen befördert werden
  • Erhalt nachdem eine zusätzliche behördliche Prüfung absolviert worden ist
  • Alkoholgrenze von 0,1 Promille
  • für die Anmeldung: Führerschein und amtlicher Lichtbildausweis
  • bis zur Theorieprüfung: ärztliche Untersuchung und verkehrspsychologisches Screening
  • bis zur praktischen Prüfung: 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs
  • Kursteil mit 12 (bzw. 4 bei absolvierten C-Führerschein) Unterrichteinheiten für den D-Führerschein Stoff
  • 8 (bzw. 4 bei absolvierten C-Führerschein) Unterrichtseinheiten auf dem Übungsparkplatz und im Straßenverkehr
  • Theorieprüfung
  • Praktische Prüfung