F – Führerschein


  • Ausbildungsbeginn: 15 1/2 Jahre
  • Erhalt des Führerscheins:
    • 16 Jahren für Traktoren und landwirtschaftliche Fahrzeuge
    • 18 Jahre für sämtliche Fahrzeuge der Klasse  F
  • Zugmaschinen bis 50 km/h und alle Anhänger
  • Motorkarren bis 50 km/h und alle Anhänger
  • selbst fahrende Arbeitsmaschinen bis 50 km/h und Anhänger bis 3,5 t hzGG
  • landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen bis 50 km/h und alle Anhänger
  • Transportkarren bis 50 km/h
  • Sonderkraftfahrzeugen und Anhänger bis 3,5 t hzGg sowie Einachszugmaschinen
  • Alkoholgrenze von unter 0,5 Promille
  • Führerschein der Klasse F gilt grundsätzlich nur in Österreich und in Ländern, die diese österreichische Lenkberechtigung ausdrücklich anerkannt haben
  • für die Anmeldung: amtlicher Lichtbildausweis
  • bis zur Theorieprüfung: ärztliche Untersuchung und ein Foto
  • bis zur praktischen Prüfung: Erste-Hilfe-Kurs
  • Kursteil mit 20 Unterrichteinheiten für das Grundwissen
  • Kursteil mit 4 Unterrichteinheiten für den F-Führerschein Stoff
  • 4 Unterrichtseinheiten auf dem Übungsparkplatz und im Straßenverkehr
  • Theorieprüfung
  • Praktische Prüfung